Liebe Mitglieder, am 2. Juni 2021 0:00 Uhr treten der Regelungen des § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (sogenannte „Bundesnotbremse“) außer Kraft. Die entsprechende Veröffentlichung dazu von heute ist in der Anlage angefügt. Ab 2. Juni 2021 gelten damit unter anderem folgende Regelungen für den Sportbetrieb: Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten Der Betrieb von…
mehr